Sofern in den jeweiligen besonderen Bedingungen des Seminarangebots nicht anders geregelt, kommt der Vertrag durch schriftliche Anmeldebestätigung der DEHOGA Zentrum GmbH (folgend DEHOGA genannt) gegenüber dem die Teilnehmer anmeldenden Unternehmen zustande.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung des Seminars. Im Vorfeld getroffene mündliche Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den DEHOGA. Inhaltliche bzw. organisatorische Änderungen oder Abweichungen vom Seminarangebot, die während der Durchführung des Seminars notwendig werden, dürfen insoweit vorgenommen werden, als diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen oder vom Kunden ausdrücklich bewilligt werden. Der DEHOGA ist berechtigt, bei unvorhergesehener Verhinderung eines eingeplanten Referenten, diesen durch ein insbesondere gleichermaßen geeigneten Referenten zu ersetzen.
Die Teilnehmerskripte und sonstige Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Den Teilnehmern ist nicht gestattet, die Seminarmaterialien ohne vorherige schriftliche Zustimmung des DEHOGA ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitende Medien aufzunehmen oder in irgendeiner anderen Form zu verbreiten oder zugänglich zu machen.
Die Teilnehmergebühren verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und sind mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. In den Seminarpreisen sind Übernachtungskosten nicht enthalten.
Der DEHOGA kann ein Seminar absagen, wenn Gründe vorliegen, die dem DEHOGA nicht zu vertreten hat, wie z. B. höhere Gewalt, unzureichende Teilnehmerzahl, plötzliche Erkrankung des Referenten. Der DEHOGA ist verpflichtet, dies den Teilnehmern unverzüglich mitzuteilen. In o. g. Fällen werden bereits entrichtete Teilnehmergebühren unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche oder Schadensersatzansprüche gegen den DEHOGA sind ausgeschlossen, außer in den Fällen vorsätzlicher oder grob Fahrlässigen Verhaltens der gesetzlichen Vertreter, der Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen vom DEHOGA.
Abmeldungen müssen zur Fristwahrung schriftlich per Post oder Telefax vorgenommen werden. Entscheidend ist der Termin des Zugangs. Bei Abmeldungen durch den Teilnehmer, die bis 14 Tage vor Seminarbeginn zugehen, wird eine Verwaltungspauschale von 20,00 Euro erhoben. Für Abmeldung bis zu eine Woche vor Seminarbeginn, werden 75%der Seminargebühren fällig. Danach wird die gesamte Kursgebühr erhoben. Dies gilt auch bei Fernbleiben oder Abbruch der Teilnahme. Der Teilnehmer kann ohne zusätzlichen Kostenaufwand einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich und lässt die eigene Zahlungspflicht entfallen, sobald dieser den vollen Seminarbeitrag entrichtet hat. Sollten Stornogebühren von Dritten für von dem DEHOGA im Auftrag des Kunden vorgenommene Reservierungen (z. B. Hotelreservierungen) anfallen, so werden diese dem Kunden in voller Höhe und unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung weiterbelastet. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass die o. g. Ansprüche nicht bzw. nicht in genannter Höhe entstanden sind.
Nach Beendigung des Seminars/Projektes erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung oder ein Zertifikat.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Seminarverträgen mit dem DEHOGA ist Bad Kreuznach.