GEMA-Sonderkonditionen

GEMA, TV und Musik

Heute verzichtet keiner freiwillig auf etwas. Die Gäste nicht auf die gewohnte Musik oder Fernsehprogramme und die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften nicht auf die Gebühren. Über der Bundesvereinigung der Musikveranstalter verhandelt der DEHOGA für seine Mitglieder die Tarife und Nachlässe für Urheberrechtsgebühren. Diese gelten für folgende Verwertungsgesellschaften: GEMA, GVL, ZWF, VG-Wort, VG-Media.

Vorteil für DEHOGA-Mitglieder:
Die Ergebnisse können sehen lassen, DEHOGA-Mitglieder erhalten mindestens 20 % Rabatt auf alle Urheberrechtsgebühren – ohne Wenn und Aber. Hotels, Musik-, Tanz- oder Szenelokal sparen dabei schnell erhebliche Summen. Aber auch Betriebe mit Hintergrundmusik oder einigen Sonderveranstaltungen werden durch den Rabatt spürbar entlastet.

Wie Sie in den Genuss der exklusiven Vorteile für DEHOGA-Mitglieder kommen, erfahren Sie HIER.

Hier gehts zum Dehoga Merkblatt Hotelfernsehtarife 2016.


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